Es ist mal wieder so weit, die Zähler müssen abgelesen werden. Es gibt Ablesefirmen, die dafür Briefe, häufig im Namen unwissender Eigentümer, die den Wohnungsnutzern (in der Regel Mieter oder Eigentümer) gegenüber nicht nur Drohungen aussprechen, wenn sie die Ableser nicht in die Wohnung lassen, sondern auch noch unterstellen, dass alle Wohnungsnutzer Verbrecher sind. [1] Egal wie bedrohlich die Briefe klingen, Ihr müsst niemanden ohne richterlichen Beschluss in Eure Wohnung lassen. Artikel 13 des Grundgesetzes sagt, dass die Wohnung unverletzlich ist. Es ist Euer gutes Recht, die Zähler selbst abzulesen und die Daten dann zu Abrechnungszwecken Euren Eigentümern bzw. der Hausverwaltung oder sogar dem Ableseunternehmen mitzuteilen. Viele Abrechnungsunternehmen machen gar nicht darauf aufmerksam, dass die Selbstablesung höchste Priorität hat, sondern sie weigern sich sogar, selbstabgelesene Werte anzunehmen und unterstellen sogar, dass die gesamte Bevölkerung aus unehrlichen Bür