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Sind Wohnungsnutzer generell Verbrecher?

Es ist mal wieder so weit, die Zähler müssen abgelesen werden.

Es gibt Ablesefirmen, die dafür Briefe, häufig im Namen unwissender Eigentümer, die den Wohnungsnutzern (in der Regel Mieter oder Eigentümer) gegenüber nicht nur Drohungen aussprechen, wenn sie die Ableser nicht in die Wohnung lassen, sondern auch noch unterstellen, dass alle Wohnungsnutzer Verbrecher sind.[1]

Egal wie bedrohlich die Briefe klingen, Ihr müsst niemanden ohne richterlichen Beschluss in Eure Wohnung lassen. Artikel 13 des Grundgesetzes sagt, dass die Wohnung unverletzlich ist.

Es ist Euer gutes Recht, die Zähler selbst abzulesen und die Daten dann zu Abrechnungszwecken Euren Eigentümern bzw. der Hausverwaltung oder sogar dem Ableseunternehmen mitzuteilen.

Viele Abrechnungsunternehmen machen gar nicht darauf aufmerksam, dass die Selbstablesung höchste Priorität hat, sondern sie weigern sich sogar, selbstabgelesene Werte anzunehmen und unterstellen sogar, dass die gesamte Bevölkerung aus unehrlichen Bürgern besteht, die bei der Selbstablesung zu betrügen versuchen.[2]

Klar missbilligen die Ablesefirmen die Selbstablesung, denn die Firmen bekommen ja Geld für jede Ableseung. Dass Selbstablesung immer vor Fremdablesung kommt und nicht verweigert werden darf, lässt sich unter anderem mit Grundgesetz Artikel 1, 2 und 13 begründen aber auch durch Datenschutz- und weitere Rechte.

Ihr müsste also nicht zu Hause auf den Ableser warten. Ihr müsst den Ableser nicht in Eure Wohnung lassen. Lest die Werte selbst ab und teilt sie Eurem Eigentümer oder der Hausverwaltung mit. Eine andere Möglichkeit, die bei uns im Hause super funktioniert: heftet die Werte außen an Eure Wohnungstür, so dass der Ableser sie mitnehmen kann.

In jedem Fall macht Euch Kopien von den Werten, damit Ihr die Abrechnung später prüfen könnt.

Wenn Ihr die Werte nicht selbst ablesen wollt, lasst den Ableser nicht allein in Eurer Wohnung. Notiert die Werte, die er abgelesen hat. Überzeugt Euch, dass die Werte richtig sind. Bedenkt aber, wenn der Ableser ein zweites Mal kommen muss, dann werden die dafür entstehenden Mehrkosten, wie Anfahrtskosten, nicht auf alle, sondern nur auf die umgelegt, die beim ersten Mal den Ableser nicht reingelassen und auch nicht vorher selbst abgelesen haben.


Kontrolle der Abrechnung


Wenn Ihr von Eurer Hausverwaltung / Eigentümern die Abrechnung bekommt, lasst Euch in jedem Fall die Wasser- und Heizungsabrechnung der Abrechnungsfirmen zeigen. Kontrolliert, ob Eure Werte passen.

Wenn Ihr Euch mit Euren Nachbarn gut versteht, macht das gemeinsam.

Vielleicht habt Ihr auch eine Person im Haus, die, wenn sie die Werte von allen Wohnungen bekommt, die gesamte Abrechnung prüfen kann.

Meine Erfahrung mit drei unterschiedlichen, namhaften Abrechnungsfirmen ist, dass die Abrechnungen in der Regel nicht passen. Lediglich mit den Stadtwerken habe ich hier immer gute Erfahrung gemacht.

So machen wir das ...


In unserem Haus sind alle Wohnungen Eigentumswohnungen. Einige Eigentümer, wie wir, nutzen die Wohnung selbst, andere haben sie vermietet. Wir haben eine super Hausgemeinschaft.

Wir lesen am 1. Januar gemeinsam alle Wasserzähler, sowie den allgemeinen Strom- und Gaszähler ab und ich übertrage dann die Werte an die Ablesefirma, Stadtwerke und die Hausverwaltung.

Anschließend erstelle ich eine Verbrauchsabrechnung, die ich gemeinsam mit unserer Hausverwaltung als Prüfmatrix nutze, um die Abrechnung der Abrechnungsfirma zu prüfen. Stimmt meine Abrechnung mit der, der Abrechnungsfirma überein, ist alles in Ordnung. Stimmt sie nicht überein, finde ich gemeinsam mit der Hausverwaltung den Fehler. Der Fehler könnte ja auch bei mir liegen, aber in der Regel werden wir in der Abrechnung der Abrechnungsfirma schnell fündig.

Wenn dann die Mieter die Abrechnungen von ihren Eigentümern bekommen, kommt der eine oder andere Nachbar zu mir, um zu prüfen, ob seine Abrechnung passt. Ich zeige und erkläre ihm dann die  Berechnung.

Was ist mit Heizung?


Das ist komplizierter. Aber auch das lässt sich überprüfen, wenn man weiss, wie es berechnet wird. Abgesehen davon gibt es für Heizung verschiedene Abrechnungsverfahren.

Wasserzähler sind einfach ablesbar und der Verbrauch lässt sich einfach überprüfen.



[1] Der Brief von der Firma, die wir mit der Abrechnung beauftragt haben, ist dieses Jahr erstaunlich milder als letztes Jahr. Aber, ich habe als Eigentümerin der Ablesefirma letztes Jahr auch deutlich gesagt, dass ich den Tonfall in ihren Briefen missbillige und sie auf Artikel 13 des Grundgesetzes aufmerksam gemacht.

[2] In den letzten 25 Jahren, die ich mich selbst als Mieterin, als Eigentümerin und als Assistentin anderer Eigentümer mit Abrechnungen befasst habe, habe ich keinen einzigen Wohnungsnutzer erlebt, der bei der Ablesung schummelt. Und ich habe bei den Abrechnungen mehrerer hundert Wohnungen geholfen. Die Summe der Verbräuche einzelner Wohnung passte immer im Rahmen der Toleranz mit dem am Hauptzähler gemessenen Verbrauch überein.

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