Letztes Jahr habe ich das Projekt Tupperware-Beraterin gestartet. Ich wollte mal wissen, wie das ist, mit fast nur Frauen zu arbeiten und was dabei herum kommt.
Tupperware Beraterinnen haben einen Vertrag mit einer Tupperware Bezirkshandlung und agieren als selbständige Handelsvertreterinnen im Nebenberuf. Sie sind selbständig und damit auch selbst verantwortlich für alles, was sie machen. Die Beurteilung, ob es sich bei der Tätigkeit nach neuster Rechtssprechung um eine Scheinselbständigkeit handelt, liegt nicht in meinem Ermessen.
Die Beraterinnen arbeiten im Namen der Bezirkshandlung. Sie bekommen Provision für verkaufte Ware. Die Bezirkshandlung kann als Kunde der Beraterin gesehen werden.
Selbständige Handelsvertreterin bedeutet erst einmal die Anmeldung eines Gewerbes. Das geht beim Ordnungsamt und kostet in Bielefeld 20 Euro. Darüber hinaus müssen Formulare für das Finanzamt ausgefüllt werden. Hier kann die Beraterin jetzt entscheiden, ob sie monatlich Umsatzsteuer abführen möchte, oder ob sie sich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lässt. Ich persönlich bevorzuge auf die Kleinunternehmer-Regelung zu verzichten, denn nur wer Umsatzsteuer abführt, kann auch Umsatzsteuerrückerstattung geltend machen.
Wenige Woche später schickt das Finanzamt per Briefpost die Steuernummer und ggf. die Umsatzsteuer-ID zu. Die Steuernummer, aber besser die Umsatzsteuer-ID muss der Bezirkshandlung mitgeteilt werden. Das gilt auch für Kleinunternehmer, denn die Bezirkshandlung braucht die Steuernummer in jedem Fall.
Als ich meiner Bezirkshandlung meine Umsatzsteuer-ID mitteilte, verlangten sie die Steuernummer. Das ist natürlich Quatsch. Die Umsatzsteuer-ID reicht hier, aber ich hatte keine Lust, auf eine lange Debatte über Steuerrecht.
Darüber hinaus wird das Gewerbe bei der IHK registriert. Hier fallen ggf. Gebühren von 38 Euro an.
Wer bei der Zubereitung von Speisen direkten Kontakt mit Lebensmitteln hat, braucht eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt über die Belehrung gemäß §43 Infektionsschutzgesetz (im Volksmund auch Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis genannt). Da die Beraterin in der Regel auf Tupperpartys mit den Gästen der Party gemeinsam kocht und hierbei Kontakt mit unverpackten Lebensmitteln hat, ist eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt ratsam. Die Gebühren hierfür sind unterschiedlich. In Bielefeld können bis zu 40 Euro Gebühren anfallen.
Jede Selbständige sollte die für ihr Geschäft notwedndigen Gesetze kennen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Steuerberater helfen gern bei Fragen zum Steuerrecht. Für Tupperware-Beraterin ist es ratsam, die aktuelle Gesetzeslagen zu kennen; vor allem auch zu den Themen: Aufbewahrung von Unterlagen (z.B. HGB), unlauterer Wettbewerb (UWG) und Datenschutz (BDSG).
Sowohl unlauterer Wettbewerb als auch Datenschutzverstöße sind keine Kavaliersdelikten. Sie können bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe zur Folge haben. Die Bußgelder sind entsprechend hoch. Bei Datenschutzverstößen kann die Behörde Bußgelder von bis zu 50-Tausend bzw. 300-Tausend Euro einfordern. Unwissenheit schützt hier vor Strafe nicht.
Der Vertrag mit der Bezirkshandlung sagt: "selbständig im Nebenberuf". Das bedeutet in der Regel nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden pro Woche. Sowohl EU-Recht als auch der deutsche Arbeitsschutz verbietet, dass in Summe die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden überschreitet. In Summe heisst:
Wochenstunden Hauptberuf + Wochenstunden Nebenberuf + wöchentliche Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten ≤ 48 Stunden
Wer also 30 Stunden pro Woche hauptberuflich arbeitet und 6 Stunden bei der Tafel oder Bahnhofsmission ehrenamtlich tätig ist, sollte nicht mehr als durchschnittlich 12 Stunden pro Woche für den Tupperware-Nebenjob aufwenden.
Auch zu beachten ist, dass zwischen Tätigkeitsende (egal ob Haupt- oder Nebenberuf oder Ehrenamt) und Tätigkeitsbeginn 11 Stunden Ruhephase liegen. Oder anders ausgedrückt, wer um 9 Uhr im Büro sein möchte, sollte nach 22 Uhr nicht mehr für Tupperware aktiv sein.
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist generell verboten. Es gibt nur ganz wenige Ausnahme, überwiegend in der Medizin, Gastronomie und Freizeitbranche, bei denen die Sonntagsarbeit erlaubt ist. Tupperware zu verkaufen, gehört nicht zu den Ausnahmen. Tupperpartys an Sonntagen ist ein ganz heikles Thema.
Natürlich darf, ohne schriftliche Genehmigung des Arbeitgebers des Hauptjobs, während des Urlaubs nicht für Tupperware gearbeitet werden. Der Urlaub dient der Erholung. Der Arbeitgeber hat das Recht der Kündigung, wenn der Arbeitnehmer ohne schriftliche Genehmigung während des Urlaubs neben- oder ehrenamtliche Tätigkeiten nachgeht.
Der Zeitaufwand für die Tätigkeit lässt sich in drei Bereiche untergliedern:
Jeden Montag ist Meeting in der Bezirkshandlung. Da sollte die Beraterin hingehen, denn dort wird nicht nur einmal pro Monat das neue Programm vorgestellt und es gibt neue Flyer und ggf. Kataloge, sondern auch diverse andere Informationen. Das Meeting dauert in der Regel 90 Minuten.
Der Montag lässt sich darüber hinaus nutzen, um Umtauschware abzugegeben bzw. wieder abzuholen, die Ware zu bezahlen, Muster zu kaufen und mit dem Büro diverse Dinge zu besprechen. Da das viele machen, kommt es hier häufig zu Wartezeiten. Ich plane dafür 30 Minuten.
Die Fahrtzeit richtet sich natürlich nach der Entfernung der Bezirkshandlung. Bei mir war die Bezirkshandlung 60 Minuten entfernt (2 Stunden für Hin- und Rückfahrt).
Jede Tupperparty bedarf einer Vorbereitung. Es wird mit der Gastgeberin genau besprochen, wie die Party abläuft und was gemacht wird. Es werden Tipps zur Einladung der Gäste gegeben und vieles mehr. Im Idealfall erhält die Gastgeberin schon während der Vorbereitung Kataloge und Flyer, mit denen sie potentielle Gäste anlocken kann. Je nach Entfernung und Zeit der Gastgeberin finden die Gespräche persönlich, per Telefon bzw. Telefonalternativen, per Video-Chat oder per Textchat bzw. E-Mail statt.
Die Beraterin ist für den Aufbau und ein kurzes letztes Vorgespräch mit der Gastgeberin in der Regel 30 Minuten vor Beginn der Party am Partyort. Nach der Party muss sie natürlich alles wieder abbauen und einpacken.
Nach der Party muss die Beraterin alle Bestellscheine in das Bestelltool der Bezirkshandlung abtippen und als Sammelbestellung an die Bezirkshandlung senden. Auch sollte sie noch mal durch den gesammelten Umtausch schauen, ob sie alles richtig ausgefüllt hat, bevor sie montags die Umtauschsäcke in der Bezirkshandlung abgibt.
Für die Beraterin ist es am Besten, wenn die Kunden gleich auf der Party bezahlen. Entweder bar oder per EC-Karte. Denn die Beraterin muss die Ware bezahlen, bevor die Bezirkshändlerin ihr die Ware aushändigt. Auf dem Bestellschein steht jedoch, dass die Ware erst bei Auslieferung bezahlt wird. Wenn auf einer Party die Gäste darauf bestehen, dass es das Geld erst bei Auslieferung gibt, muss die Beraterin in Vorkasse gehen. Meine Erfahrung ist, dass bei den meisten Partys die Gäste sofort bezahlen oder die Gastgeberin das Geld entsprechend so einsammelt und auf das Konto der Beraterin überweist, dass die Beraterin nicht in Vorkasse gehen muss.
Sobald die Beraterin die Ware aus der Bezirkshandlung bekommen hat, ist es ihre Aufgabe sie zu sortieren und für jeden, der auf der Party etwas bestellt hat, eine Tüte mit der entsprechenden Ware zu packen. Nachdem alles gepackt ist, liefert die Beraterin die Ware bei der Gastgeberin aus.
Tupperware veranstaltet eine Reihe von Veranstaltungen, wie zum Beispiel Erlebnistage, zu denen die Beraterinnen eingeladen werden. Die Teilnahme ist zeitaufwendig und wird von Tupperware nicht weiter vergütet. Lediglich Kost und ggf. Logie sowie Anreisekosten werden übernommen. Ein Erlebnistag ist schon ein besonderes Schauspiel, was sich eine Beraterin einmal ansehen sollte. Die Teilnahme ist freiwillig.
Da der Vertrieb von Tupperware ein Bargeschäft ist, sollte die Beraterin ein Kassenbuch führen. Sofern sie umsatzsteuerpflichtig ist, kommt noch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung dazu. Darüber hinaus gibt es jährliche Pflichte, wie die Einkommenssteuererklärung. Auf eine Woche oder einen Monat gerechnet ist das nicht allzu viel Aufwand.
Hin- und wieder möchte die Beraterin auch mal das eine oder andere Rezept ausprobieren, bevor sie es auf der Party mit den Gästen kocht.
Die Idee von Tupperware bzw. der Bezirkshandlung ist darüber hinaus, dass die Beraterinnen sich auch noch um die Akquise kümmern; Flyer verteilen, Infostände veranstalten und so weiter.
Die Bezirkshandlungen verteilen die Beraterinnen darüber hinaus in Teams. Die Teamleiter veranstalten hin und wieder auch noch Meetings, bei denen die Anwesenheit der Beraterin erwünscht ist.
Alles Zusammengefasst beträgt der weitere Overhead im Schnitt 4 Stunden pro Monat.
Die Beraterin sollte sich überlegen, wie viele Partys sie pro Woche oder Monat schafft. Bei einem 20-Stunden Nebenjob sind bei dem oben angegeben Aufwand etwa 2 Partys pro Woche und bei einem 8-Stunden Nebenjob etwa 2 Partys pro Monat möglich.
Mindestens vier Wochen Urlaub sind vorgeschrieben.
Darüber hinaus, fallen Karfreitag, Ostermontag und Pfingstmontag nie auf einen Sonntag. Christi Himmelfahrt ist immer donnerstags und fällt in Naher Zukunft nicht mehr mit dem 1. Mai zusammen. Von den beiden Weihnachtsfeiertagen kann nur einer auf einen Sonntag fallen und auch von Neujahr, 1. Mai und 3. Oktober fällt pro Jahr maximal einer auf einen Sonntag. Das bedeutet, es gibt mindestens 7 Feiertage, die nicht auf einen Sonntag fallen. In NRW sogar 9, da Fron Leichnam auch stets auf einen Donnerstag fällt und der 1. November nicht auf dem gleiche Wochentag fällt, wie Neujahr, 1. Mai und 3. Oktober.
Das Jahr hat 52 Wochen. Der Einfachheit halber ziehe ich jetzt 6 Wochen für Urlaub, Feiertage und Krankheit ab. Bleiben 46 Wochen übrig.
Bei einem 20-Stunden-Nebenjob ziehe ich jetzt noch eine halbe Party pro Monat (6 Parties im Jahr) ab, um die notwendige Zeit für den weiteren Overhead zu bekommen. Das Meeting in der Bezirkshandlung könnte die Beraterin zwar auch mal ausfallen lassen, aber da der Umtausch, den sie auf den Parties einsammelt, in die Bezirkshandlung gebracht werden muss, kann sie sich die wöchentliche Fahrt nicht ersparen.
Bei einem 20-Stunden-Job sind 86 Partys pro Jahr realistisch.
Bei einem 8-Stunden-Job und angestrebten 2 Partys pro Monat fällt es leichter, das montägliche Meeting und die Fahrt in die Bezirkshandlung für den Zeitaufwand des weiteren Overhead ausfallen zu lassen. Ich lasse hier 10 Meetings und eine Party ausfallen.
Bei einem 8-Stunden-Job sind 22 Partys pro Jahr realistisch.
Neben den oben bereits angesprochenen Gebühren und Beiträgen, entstehen der Beraterin bei jeder Party Kosten für die Geschenke und Gutscheine. Meiner Erfahrung nach, hat eine Party im Durchschnitt 7 Teilnehmer (Gäste).
Lässt sich die Beraterin die Ware von der Bezirkshandlung nach Hause schicken, so verlangt die Bezirkshandlung dafür 5 Euro Gebühren. Das ist günstiger, als dafür ggf. noch mal extra in die Bezirkshandlung zu fahren.
Kugelschreiber darf die Beraterin auch selbst besorgen. 50 Kugelschreiber gibt es schon für 15 Euro. In der Bezirkshandlung gibt es daneben kleine Klemmbretter für 1,50 Euro, die als Schreibunterlage auf Partys sehr gut ankommen.
Umtauschbeutel kosten 1,50 Euro und die Beraterin sollte davon ausreichend haben. Bei zwei Partys im Monat reichen 4, bei 2 Partys in der Woche sind 8 Beutel durchaus angebracht.
Die Fahrtkosten sind natürlich auch nicht ohne. Eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Bezirkshandlung und zurück kostet 13,60 Euro. Bei der Fahrt mit dem Auto ist es üblich mit 30 Cent pro Kilometer zu rechnen. Bei 52 Kilometer macht das sogar 15,60 Euro. Die Partys sollten in der Regel im Umkreis von 10 km stattfinden. Das macht mit dem öffentlichen Nahverkehr 4,80 Euro pro Party und noch mal für die Auslieferung der Ware. Mit dem Auto reicht das für eine Strecke von 8 km.
Damit die Beraterin etwas zeigen kann, braucht sie Muster. Sie kann jeden Artikel im Katalog einmalig für einen Rabatt von 40% kaufen. Darüber hinaus gibt es gesonderte Preise für die Muster des jeweiligen monatlichen Angebots. Es gibt auch Ware, die nicht als Muster gekauft werden kann. Hier zahlt die Beraterin dann den Preis abzüglich ihrer Provision. Ich hatte bereits viel Tupperware und brauchte daher nicht alles an Mustern neu. Trotzdem komme ich auf einen Schnitt von 60 Euro im Monat für Muster.
Die Beraterin sollte selbstverständlich mindestens Mindestlohn bekommen. Das macht bei 20 Stunden pro Woche 8840 Euro im Jahr und bei 8 Stunden pro Woche 3536 Euro.
Darüber hinaus fallen auch noch Kosten für Versicherungen bzw. Versicherungsmehraufwand an, wie Sozialversicherungen, Haftpflicht, Unfall und so weiter. Bei 20 Stunden pro Woche gehe ich von ca. 200 Euro im Monat und bei 8 Stunden von ca. 60 Euro im Monat aus.
Für Selbständige ist die jährliche Einkommensteuererklärung verpflichtend. Das Finanzamt berät nur Angestellte, keine Selbständigen. Es ist hier in jedem Fall ratsam, einen Steuerberater zur Hilfe zu nehmen.
Die Bezirkshandlungen geben den Beraterinnen 24% Rabatt auf den Listenpreis (brutto) der Ware, die sie bestellen (mit Ausnahme von Mustern). Ist die Beraterin umsatzsteuerpflichtig erhöht sich der Rabatt auf 28,56%. Das heisst, sie bekommen zusätzlich 19% auf die Differenz von Listenpreis abzüglich rabattiertem Preis. Wenn die Beraterin die komplette Ware, die sie bestellt, zum Listenpreis verkauft, erhält sie auf diese Weise 24% Provision. Die zusätzlichen 19% sind dann die Umsatzsteuer, die sie an das Finanzamt abführen muss.
Die Kostenauflistung zeigt bereits, dass dadurch, dass Umsatzsteuerpflichtige die Umsatzsteuer der entstandenen Kosten absetzen können, die Kosten weniger sind.
Um mindestens Mindestlohn zu erreichen, muss für den Umsatzpflichtigen 20-Stunden-Job ein Jahresumsatz erzielt werden von
und für Kleinunternehmer beträgt der Jahresumsatz
Um Mindestlohn bei einem 8-Stunden-Job zu erhalten, müssen Umsatzsteuerpflichtige einen Jahresumsatz erzielen von
und für Kleinunternehmer beträgt der Jahresumsatz
Tupperware Beraterinnen haben einen Vertrag mit einer Tupperware Bezirkshandlung und agieren als selbständige Handelsvertreterinnen im Nebenberuf. Sie sind selbständig und damit auch selbst verantwortlich für alles, was sie machen. Die Beurteilung, ob es sich bei der Tätigkeit nach neuster Rechtssprechung um eine Scheinselbständigkeit handelt, liegt nicht in meinem Ermessen.
Die Beraterinnen arbeiten im Namen der Bezirkshandlung. Sie bekommen Provision für verkaufte Ware. Die Bezirkshandlung kann als Kunde der Beraterin gesehen werden.
Selbständige Handelsvertreterin bedeutet erst einmal die Anmeldung eines Gewerbes. Das geht beim Ordnungsamt und kostet in Bielefeld 20 Euro. Darüber hinaus müssen Formulare für das Finanzamt ausgefüllt werden. Hier kann die Beraterin jetzt entscheiden, ob sie monatlich Umsatzsteuer abführen möchte, oder ob sie sich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lässt. Ich persönlich bevorzuge auf die Kleinunternehmer-Regelung zu verzichten, denn nur wer Umsatzsteuer abführt, kann auch Umsatzsteuerrückerstattung geltend machen.
Wenige Woche später schickt das Finanzamt per Briefpost die Steuernummer und ggf. die Umsatzsteuer-ID zu. Die Steuernummer, aber besser die Umsatzsteuer-ID muss der Bezirkshandlung mitgeteilt werden. Das gilt auch für Kleinunternehmer, denn die Bezirkshandlung braucht die Steuernummer in jedem Fall.
Als ich meiner Bezirkshandlung meine Umsatzsteuer-ID mitteilte, verlangten sie die Steuernummer. Das ist natürlich Quatsch. Die Umsatzsteuer-ID reicht hier, aber ich hatte keine Lust, auf eine lange Debatte über Steuerrecht.
Darüber hinaus wird das Gewerbe bei der IHK registriert. Hier fallen ggf. Gebühren von 38 Euro an.
Wer bei der Zubereitung von Speisen direkten Kontakt mit Lebensmitteln hat, braucht eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt über die Belehrung gemäß §43 Infektionsschutzgesetz (im Volksmund auch Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis genannt). Da die Beraterin in der Regel auf Tupperpartys mit den Gästen der Party gemeinsam kocht und hierbei Kontakt mit unverpackten Lebensmitteln hat, ist eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt ratsam. Die Gebühren hierfür sind unterschiedlich. In Bielefeld können bis zu 40 Euro Gebühren anfallen.
Jede Selbständige sollte die für ihr Geschäft notwedndigen Gesetze kennen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Steuerberater helfen gern bei Fragen zum Steuerrecht. Für Tupperware-Beraterin ist es ratsam, die aktuelle Gesetzeslagen zu kennen; vor allem auch zu den Themen: Aufbewahrung von Unterlagen (z.B. HGB), unlauterer Wettbewerb (UWG) und Datenschutz (BDSG).
Sowohl unlauterer Wettbewerb als auch Datenschutzverstöße sind keine Kavaliersdelikten. Sie können bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe zur Folge haben. Die Bußgelder sind entsprechend hoch. Bei Datenschutzverstößen kann die Behörde Bußgelder von bis zu 50-Tausend bzw. 300-Tausend Euro einfordern. Unwissenheit schützt hier vor Strafe nicht.
Der Vertrag mit der Bezirkshandlung sagt: "selbständig im Nebenberuf". Das bedeutet in der Regel nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden pro Woche. Sowohl EU-Recht als auch der deutsche Arbeitsschutz verbietet, dass in Summe die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden überschreitet. In Summe heisst:
Wochenstunden Hauptberuf + Wochenstunden Nebenberuf + wöchentliche Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten ≤ 48 Stunden
Wer also 30 Stunden pro Woche hauptberuflich arbeitet und 6 Stunden bei der Tafel oder Bahnhofsmission ehrenamtlich tätig ist, sollte nicht mehr als durchschnittlich 12 Stunden pro Woche für den Tupperware-Nebenjob aufwenden.
Auch zu beachten ist, dass zwischen Tätigkeitsende (egal ob Haupt- oder Nebenberuf oder Ehrenamt) und Tätigkeitsbeginn 11 Stunden Ruhephase liegen. Oder anders ausgedrückt, wer um 9 Uhr im Büro sein möchte, sollte nach 22 Uhr nicht mehr für Tupperware aktiv sein.
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist generell verboten. Es gibt nur ganz wenige Ausnahme, überwiegend in der Medizin, Gastronomie und Freizeitbranche, bei denen die Sonntagsarbeit erlaubt ist. Tupperware zu verkaufen, gehört nicht zu den Ausnahmen. Tupperpartys an Sonntagen ist ein ganz heikles Thema.
Natürlich darf, ohne schriftliche Genehmigung des Arbeitgebers des Hauptjobs, während des Urlaubs nicht für Tupperware gearbeitet werden. Der Urlaub dient der Erholung. Der Arbeitgeber hat das Recht der Kündigung, wenn der Arbeitnehmer ohne schriftliche Genehmigung während des Urlaubs neben- oder ehrenamtliche Tätigkeiten nachgeht.
Wieviel Zeit brauche ich als Tupperware-Beraterin?
Der Zeitaufwand für die Tätigkeit lässt sich in drei Bereiche untergliedern:
- Der wöchentliche Overhead
- Der Zeitaufwand für eine Tupperparty
- Weiterer Overhead
Der wöchentliche Overhead
Jeden Montag ist Meeting in der Bezirkshandlung. Da sollte die Beraterin hingehen, denn dort wird nicht nur einmal pro Monat das neue Programm vorgestellt und es gibt neue Flyer und ggf. Kataloge, sondern auch diverse andere Informationen. Das Meeting dauert in der Regel 90 Minuten.
Der Montag lässt sich darüber hinaus nutzen, um Umtauschware abzugegeben bzw. wieder abzuholen, die Ware zu bezahlen, Muster zu kaufen und mit dem Büro diverse Dinge zu besprechen. Da das viele machen, kommt es hier häufig zu Wartezeiten. Ich plane dafür 30 Minuten.
Die Fahrtzeit richtet sich natürlich nach der Entfernung der Bezirkshandlung. Bei mir war die Bezirkshandlung 60 Minuten entfernt (2 Stunden für Hin- und Rückfahrt).
Der wöchentliche Overhead | ||
---|---|---|
Fahrtzeit, hin und zurück, zwischen meinem Standort und der Bezirkshandlung | 2,0 | Stunden |
Meeting in der Bezirkshandlung | 1,5 | Stunden |
Weitere Aktionen in der Bezirkshandlung wie Umtausch abgeben / abholen, Ware bezahlen, Muster kaufen, ... | 0,5 | Stunden |
Summe: | 4,0 | Stunden |
Der Zeitaufwand für eine Party
Jede Tupperparty bedarf einer Vorbereitung. Es wird mit der Gastgeberin genau besprochen, wie die Party abläuft und was gemacht wird. Es werden Tipps zur Einladung der Gäste gegeben und vieles mehr. Im Idealfall erhält die Gastgeberin schon während der Vorbereitung Kataloge und Flyer, mit denen sie potentielle Gäste anlocken kann. Je nach Entfernung und Zeit der Gastgeberin finden die Gespräche persönlich, per Telefon bzw. Telefonalternativen, per Video-Chat oder per Textchat bzw. E-Mail statt.
Die Beraterin ist für den Aufbau und ein kurzes letztes Vorgespräch mit der Gastgeberin in der Regel 30 Minuten vor Beginn der Party am Partyort. Nach der Party muss sie natürlich alles wieder abbauen und einpacken.
Nach der Party muss die Beraterin alle Bestellscheine in das Bestelltool der Bezirkshandlung abtippen und als Sammelbestellung an die Bezirkshandlung senden. Auch sollte sie noch mal durch den gesammelten Umtausch schauen, ob sie alles richtig ausgefüllt hat, bevor sie montags die Umtauschsäcke in der Bezirkshandlung abgibt.
Für die Beraterin ist es am Besten, wenn die Kunden gleich auf der Party bezahlen. Entweder bar oder per EC-Karte. Denn die Beraterin muss die Ware bezahlen, bevor die Bezirkshändlerin ihr die Ware aushändigt. Auf dem Bestellschein steht jedoch, dass die Ware erst bei Auslieferung bezahlt wird. Wenn auf einer Party die Gäste darauf bestehen, dass es das Geld erst bei Auslieferung gibt, muss die Beraterin in Vorkasse gehen. Meine Erfahrung ist, dass bei den meisten Partys die Gäste sofort bezahlen oder die Gastgeberin das Geld entsprechend so einsammelt und auf das Konto der Beraterin überweist, dass die Beraterin nicht in Vorkasse gehen muss.
Sobald die Beraterin die Ware aus der Bezirkshandlung bekommen hat, ist es ihre Aufgabe sie zu sortieren und für jeden, der auf der Party etwas bestellt hat, eine Tüte mit der entsprechenden Ware zu packen. Nachdem alles gepackt ist, liefert die Beraterin die Ware bei der Gastgeberin aus.
Zeitaufwand für eine Party | ||
---|---|---|
Vorgespräche und Vorbereitung mit der Gastgeberin | 1,0 | Stunden |
Fahrtzeit, hin und zurück, zwischen meinem Standort und Partyort | 1,0 | Stunden |
Durchführung der Party, inklusiv Auf- und Abbau | 3,0 | Stunden |
Eingabe der Bestellungen von der Party in das Bestelltool der Bezirkshandlung | 1,0 | Stunden |
Die Ware sortieren und für jeden Kunden in Tüten packen | 1,0 | Stunden |
Ware ausliefern | 1,0 | Stunden |
Summe: | 8,0 | Stunden |
Weiterer Overhead
Tupperware veranstaltet eine Reihe von Veranstaltungen, wie zum Beispiel Erlebnistage, zu denen die Beraterinnen eingeladen werden. Die Teilnahme ist zeitaufwendig und wird von Tupperware nicht weiter vergütet. Lediglich Kost und ggf. Logie sowie Anreisekosten werden übernommen. Ein Erlebnistag ist schon ein besonderes Schauspiel, was sich eine Beraterin einmal ansehen sollte. Die Teilnahme ist freiwillig.
Da der Vertrieb von Tupperware ein Bargeschäft ist, sollte die Beraterin ein Kassenbuch führen. Sofern sie umsatzsteuerpflichtig ist, kommt noch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung dazu. Darüber hinaus gibt es jährliche Pflichte, wie die Einkommenssteuererklärung. Auf eine Woche oder einen Monat gerechnet ist das nicht allzu viel Aufwand.
Hin- und wieder möchte die Beraterin auch mal das eine oder andere Rezept ausprobieren, bevor sie es auf der Party mit den Gästen kocht.
Die Idee von Tupperware bzw. der Bezirkshandlung ist darüber hinaus, dass die Beraterinnen sich auch noch um die Akquise kümmern; Flyer verteilen, Infostände veranstalten und so weiter.
Die Bezirkshandlungen verteilen die Beraterinnen darüber hinaus in Teams. Die Teamleiter veranstalten hin und wieder auch noch Meetings, bei denen die Anwesenheit der Beraterin erwünscht ist.
Alles Zusammengefasst beträgt der weitere Overhead im Schnitt 4 Stunden pro Monat.
Wieviele Partys im Jahr sind realistisch?
Die Beraterin sollte sich überlegen, wie viele Partys sie pro Woche oder Monat schafft. Bei einem 20-Stunden Nebenjob sind bei dem oben angegeben Aufwand etwa 2 Partys pro Woche und bei einem 8-Stunden Nebenjob etwa 2 Partys pro Monat möglich.
Mindestens vier Wochen Urlaub sind vorgeschrieben.
Darüber hinaus, fallen Karfreitag, Ostermontag und Pfingstmontag nie auf einen Sonntag. Christi Himmelfahrt ist immer donnerstags und fällt in Naher Zukunft nicht mehr mit dem 1. Mai zusammen. Von den beiden Weihnachtsfeiertagen kann nur einer auf einen Sonntag fallen und auch von Neujahr, 1. Mai und 3. Oktober fällt pro Jahr maximal einer auf einen Sonntag. Das bedeutet, es gibt mindestens 7 Feiertage, die nicht auf einen Sonntag fallen. In NRW sogar 9, da Fron Leichnam auch stets auf einen Donnerstag fällt und der 1. November nicht auf dem gleiche Wochentag fällt, wie Neujahr, 1. Mai und 3. Oktober.
Das Jahr hat 52 Wochen. Der Einfachheit halber ziehe ich jetzt 6 Wochen für Urlaub, Feiertage und Krankheit ab. Bleiben 46 Wochen übrig.
Bei einem 20-Stunden-Nebenjob ziehe ich jetzt noch eine halbe Party pro Monat (6 Parties im Jahr) ab, um die notwendige Zeit für den weiteren Overhead zu bekommen. Das Meeting in der Bezirkshandlung könnte die Beraterin zwar auch mal ausfallen lassen, aber da der Umtausch, den sie auf den Parties einsammelt, in die Bezirkshandlung gebracht werden muss, kann sie sich die wöchentliche Fahrt nicht ersparen.
Bei einem 20-Stunden-Job sind 86 Partys pro Jahr realistisch.
2 Partys/Woche * 46 Wochen/Jahr - 6 Partys/Jahr = 86 Partys/Jahr
Bei einem 8-Stunden-Job und angestrebten 2 Partys pro Monat fällt es leichter, das montägliche Meeting und die Fahrt in die Bezirkshandlung für den Zeitaufwand des weiteren Overhead ausfallen zu lassen. Ich lasse hier 10 Meetings und eine Party ausfallen.
Bei einem 8-Stunden-Job sind 22 Partys pro Jahr realistisch.
0,5 Partys/Woche * 46 Wochen/Jahr - 1 Party/Jahr = 22 Partys/Jahr
Welche Kosten entstehen im Laufe eines Jahres?
Neben den oben bereits angesprochenen Gebühren und Beiträgen, entstehen der Beraterin bei jeder Party Kosten für die Geschenke und Gutscheine. Meiner Erfahrung nach, hat eine Party im Durchschnitt 7 Teilnehmer (Gäste).
Lässt sich die Beraterin die Ware von der Bezirkshandlung nach Hause schicken, so verlangt die Bezirkshandlung dafür 5 Euro Gebühren. Das ist günstiger, als dafür ggf. noch mal extra in die Bezirkshandlung zu fahren.
Kugelschreiber darf die Beraterin auch selbst besorgen. 50 Kugelschreiber gibt es schon für 15 Euro. In der Bezirkshandlung gibt es daneben kleine Klemmbretter für 1,50 Euro, die als Schreibunterlage auf Partys sehr gut ankommen.
Umtauschbeutel kosten 1,50 Euro und die Beraterin sollte davon ausreichend haben. Bei zwei Partys im Monat reichen 4, bei 2 Partys in der Woche sind 8 Beutel durchaus angebracht.
Die Fahrtkosten sind natürlich auch nicht ohne. Eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Bezirkshandlung und zurück kostet 13,60 Euro. Bei der Fahrt mit dem Auto ist es üblich mit 30 Cent pro Kilometer zu rechnen. Bei 52 Kilometer macht das sogar 15,60 Euro. Die Partys sollten in der Regel im Umkreis von 10 km stattfinden. Das macht mit dem öffentlichen Nahverkehr 4,80 Euro pro Party und noch mal für die Auslieferung der Ware. Mit dem Auto reicht das für eine Strecke von 8 km.
Damit die Beraterin etwas zeigen kann, braucht sie Muster. Sie kann jeden Artikel im Katalog einmalig für einen Rabatt von 40% kaufen. Darüber hinaus gibt es gesonderte Preise für die Muster des jeweiligen monatlichen Angebots. Es gibt auch Ware, die nicht als Muster gekauft werden kann. Hier zahlt die Beraterin dann den Preis abzüglich ihrer Provision. Ich hatte bereits viel Tupperware und brauchte daher nicht alles an Mustern neu. Trotzdem komme ich auf einen Schnitt von 60 Euro im Monat für Muster.
Die Beraterin sollte selbstverständlich mindestens Mindestlohn bekommen. Das macht bei 20 Stunden pro Woche 8840 Euro im Jahr und bei 8 Stunden pro Woche 3536 Euro.
20 Stunden/Woche * 52 Wochen/Jahr * 8,50 Euro/Stunde = 8840 Euro/Jahr
8 Stunden/Woche * 52 Wochen/Jahr * 8,50 Euro/Stunde = 3536 Euro/Jahr
Darüber hinaus fallen auch noch Kosten für Versicherungen bzw. Versicherungsmehraufwand an, wie Sozialversicherungen, Haftpflicht, Unfall und so weiter. Bei 20 Stunden pro Woche gehe ich von ca. 200 Euro im Monat und bei 8 Stunden von ca. 60 Euro im Monat aus.
Für Selbständige ist die jährliche Einkommensteuererklärung verpflichtend. Das Finanzamt berät nur Angestellte, keine Selbständigen. Es ist hier in jedem Fall ratsam, einen Steuerberater zur Hilfe zu nehmen.
Jährlich anfallende Kosten in Euro | ||||
---|---|---|---|---|
Arbeitszeit | 20 Stunden pro Woche | 8 Stunden pro Woche | ||
Beschreibung | USt- pflichtig |
Kleinunter- nehmer |
USt- pflichtig |
Kleinunter- nehmer |
Lohn und Versicherungen | ||||
zu erreichender Mindestlohn | 8840,00 | 8840,00 | 3536,00 | 3536,00 |
Kosten für Versicherungen bzw. Versicherungsmehraufwand (geschätzt) |
2400,00 | 2400,00 | 720,00 | 720,00 |
Beratungs- und Schulungskosten | ||||
Kosten für Steuerberatung (geschätzt) | 360,00 | 197,00 | 142,00 | 95,00 |
Weitere Schulungen und Beratungen (geschätzt) z.B. Datenschutz, Compliance |
84,03 | 100,00 | 84,03 | 100,00 |
Gebühren und Beiträge | ||||
Gebühren für den Gewerbeschein | 20,00 | 20,00 | 20,00 | 20,00 |
Gebühren IHK | 38,00 | 38,00 | 0,00 | 0,00 |
Bescheinigung vom Gesundheitsamt (maximal) | 40,00 | 40,00 | 40,00 | 40,00 |
Kosten für Partygeschenke | ||||
Geschenk für die Gastgeberin - 3 Euro brutto je Party - 86 Partys bei 20-Stunden-Woche - 22 Partys bei 8-Stunden-Woche |
216,18 | 258,00 | 55,46 | 66,00 |
Gutschein oder zweites Geschenk für die Gastgeberin - 30 Cent brutto je Party - 86 Partys bei 20-Stunden-Woche - 22 Partys bei 8-Stunden-Woche |
21,68 | 25,80 | 5,55 | 6,60 |
Willkommensgruß für jeden Gast - 85 Cent brutto je Gast und Party - 7 Gäste pro Party - 86 Partys bei 20-Stunden-Woche - 22 Partys bei 8-Stunden-Woche |
430,00 | 511,70 | 110,00 | 130,90 |
Fahrtkosten | ||||
Kosten für Fahrten zur Bezirkshandlung - 13,60 Euro für Hin- und Rückfahrt - 46 mal bei 20-Stunden-Woche - 36 mal bei 8-Stunden-Woche |
584,67 | 625,60 | 457,57 | 489,60 |
Kosten für Fahrten zur Party - 4,80 Euro für Hin- und Rückfahrt - 86 Partys bei 20-Stunden-Woche - 22 Partys bei 8-Stunden-Woche |
385,79 | 412,80 | 98,69 | 105,60 |
Kosten für Fahrten zur Auslieferung der Ware - 4,80 Euro für Hin- und Rückfahrt - 86 Partys bei 20-Stunden-Woche - 22 Partys bei 8-Stunden-Woche |
385,79 | 412,80 | 98,69 | 105,60 |
Muster, Versand und weitere Kosten | ||||
Kosten für Muster - 60 Euro pro Monat (geschätzt) |
605,04 | 720,00 | 605,04 | 720,00 |
Versandkosten - 5 Euro pro Party - 46 Partys bei 20-Stunden-Woche - 22 Partys bei 8-Stunden-Woche |
193,27 | 230,00 | 92,44 | 110,00 |
Kosten für Umtauschbeutel - 1,50 Euro brutto je Stück - 8 Beutel für 20-Stunden-Woche - 4 Beutel für 8-Stunden Woche |
10,08 | 12,00 | 5,04 | 6,00 |
Kosten für Klemmbretter - 1,50 Euro brutto je Stück - 10 Stück |
12,61 | 15,00 | 12,61 | 15,00 |
Kosten für Kugelschreiber - 14,99 Euro brutto für 50 Stück - 2 Packungen bei 20-Stunden-Wochen |
25,19 | 29,98 | 12,60 | 14,99 |
Weiteres Büromaterial (geschätzt) | 30,25 | 36,00 | 20,17 | 24,00 |
Kosten für Telefon und Internet - 10 Euro pro Monat (geschätzt) |
100,84 | 120,00 | 100,84 | 120,00 |
Kosten gesamt: | 14.783,42 | 15.044,68 | 6.216,73 | 6.425,29 |
Wie hoch muss der Partyumsatz sein, um die Kosten zu decken und Mindestlohn zu erzielen?
Die Bezirkshandlungen geben den Beraterinnen 24% Rabatt auf den Listenpreis (brutto) der Ware, die sie bestellen (mit Ausnahme von Mustern). Ist die Beraterin umsatzsteuerpflichtig erhöht sich der Rabatt auf 28,56%. Das heisst, sie bekommen zusätzlich 19% auf die Differenz von Listenpreis abzüglich rabattiertem Preis. Wenn die Beraterin die komplette Ware, die sie bestellt, zum Listenpreis verkauft, erhält sie auf diese Weise 24% Provision. Die zusätzlichen 19% sind dann die Umsatzsteuer, die sie an das Finanzamt abführen muss.
Die Kostenauflistung zeigt bereits, dass dadurch, dass Umsatzsteuerpflichtige die Umsatzsteuer der entstandenen Kosten absetzen können, die Kosten weniger sind.
Um mindestens Mindestlohn zu erreichen, muss für den Umsatzpflichtigen 20-Stunden-Job ein Jahresumsatz erzielt werden von
14.783,42 Euro * 100/24 = 61.597,58 Euro
Das macht pro Party einen Umsatz von
61.597,58 Euro / 86 Partys = 716,25 Euro / Party
und für Kleinunternehmer beträgt der Jahresumsatz
15.044,86 Euro * 100/24 = 62.686,92 Euro
Das macht pro Party einen Umsatz von
62.686,92 Euro / 86 Partys = 728,92 Euro / Party
Um Mindestlohn bei einem 8-Stunden-Job zu erhalten, müssen Umsatzsteuerpflichtige einen Jahresumsatz erzielen von
6.216,73 Euro * 100/24 = 25.903,04 Euro
Das macht pro Party einen Umsatz von
25.903,04 Euro / 22 Partys = 1.177,41 Euro / Party
und für Kleinunternehmer beträgt der Jahresumsatz
6.425,29 Euro * 100/24 = 26.772,04 Euro
Das macht pro Party einen Umsatz von
26.772,04 Euro / 22 Partys = 1.216,91 Euro / Party
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