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Tupperware und die Steuer

Ich habe gesehen, dass viele meinen Blogbeitrag von April 2016, Rechnet sich der Job als Tupperware Beraterin, gefunden haben, weil sie nach "Tupperware" und "Steuern" gesucht haben.

Die Frage nach der Steuer, vor allem nach der Umsatzsteuer, habe ich 2015/2016 auch immer wieder gestellt. Was versteuert die Beraterin? Wer zahlt die Umsatzsteuer für die Ware?

Wie ich schon sagte, sind meine Erfahrungen aus Ende 2015 / Anfang 2016. Es kann sich mittlerweile geändert haben.

Andere Firmen, die ihre Verkaufsveranstaltungen auch im Kunden-Wohnzimmer durchführen, haben häufig andere Verträge. Bei anderen Firmen arbeitet die Beraterin häufig als Händlerin und nicht, wie bei Tupperware, als Handelsvertreterin.

Was versteuert die Beraterin?


Die Beraterin hatte einen Vertrag als Handelsvertreterin. Sie arbeitet im Namen und Auftrag der Bezirkshandlung. Sie ist natürlich verpflichtet, Ihr Einkommen zu versteuern. Da sie als selbständige Unternehmerin im Auftrag der Bezirkshandlung arbeitet, zahlt sie natürlich Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen. Es sei denn, sie hat sich als Kleinunternehmer beim Finanzamt eintragen lassen.

Auf die Ware, die an den Endkunden geliefert geht, zahlt sie in keinem Fall Umsatzsteuer. Im Beiblatt zum Vertrag wurde sogar explizit darauf hingewiesen, dass die Beraterin stets nur ihre Provision zu versteuern hat.

Die Beraterin sammelt das Geld der Kaufenden ein und gibt es in der Bezirkshandlung ab. Die Beraterin bekam eine Abrechnung, auf der, in meinen Augen fälschlich, Rechnung stand. Eine echte Rechnung war das nicht, denn es fehlte die Angabe der enthaltenen Umsatzsteuer für die Ware, die an die Endkunden geliefert wurde. 

Es war lediglich die Umsatzsteuer für Muster und Arbeitsmaterial wie Klemmbretter, Tüten usw. ausgewiesen.

Wer stellt Rechnungen / Quittungen aus?


Meine Erfahrung ist, dass viele Kunden nach ordentlichen Rechnungen fragen. Wer aber schreibt diese Rechnungen? 

ACHTUNG! 
Wer die Rechnung schreibt, zahlt die Umsatzsteuer. 

Die Bezirkshandlung für die ich tätig war, wollte immer, dass die Beraterinnen den Kunden Rechnungen schreiben bzw. sollten sich die Beraterinnen einen Quittungsblock besorgen und den Kunden Quittungen ausstellen.

VORSICHT FALLE!

Wer Rechnungen / Quittungen ausstellt, ist für die Versteuerung der Ware verantwortlich. 

Die Bezirkshandlung wollte, trotz anders lautender Verträge, stets, dass die Beraterinnen die Rechnungen / Quittungen ausstellen. Sie kommunizierten das sogar gegenüber Kunden.

Beraterinnen sollten hier aufpassen und in keinem Fall Rechnungen oder Quittungen schreiben. Wenn der Kunde die Ware ohne ordentliche Rechnung nicht entgegen nimmt, dann ist das so.

Kommentare

  1. Wenn sie laut Vetrag "im Namen und Auftrag" der Bezirkshandlung arbeitet, kann die Beraterin die Rechnung/Quittung doch ausstellen? Sie schreibt halt als Rechnungssteller/Geldempfänger die Bezirkshandlung drauf und unterschreibt "i.A. $Beraterin". ;)

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