Wusstet Ihr das?
Frauen haben auch nach Fehl- und Totgeburt einen viermonatigen Kündigungsschutz.
Schwangerschaftswochen werden ab der letzten Periode gerechnet. Bei regelmäßigen Zyklen ist die tatsächlich Empfängnis entsprechend circa zwei Wochen später.
Ich habe mit rund hundert Frauen gesprochen. Davon hatten rund 50 mindestens eine Tot- oder späte Fehlgeburtserfahrung. Sie alle haben von ihrer Schwangerschaft zwischen der sechsten und achten Schwangerschaftswoche erfahren.
In den ersten elf Wochen besteht ein hohes Fehlgeburt-Risiko, so genannte Frühaborte. Das Risiko ist extrem hoch. Ich habe immer wieder gelesen, dass Experten davon ausgehen, dass etwas 2/3 aller befruchteten Eizellen in den ersten Wochen absterben.
Da das Risiko so hoch ist, geben viele Frauen ihre Schwangerschaft erst ab der zwölften Woche bekannt.
Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto geringer das Risiko. Solange das Baby unter 500 Gramm wiegt (etwas bis zur 20. / 22. Schwangerschaftswoche) wird von Fehlgeburt gesprochen. Wiegt es 500 oder mehr Gramm, wird von Totgeburt gesprochen.
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass ein Schwangerschaftsabort in der 18. Schwangerschaftswoche genauso hart ist, wie in der 24.
Beide Male habe ich direkt nach Schwangerschaftsabbruch die Kündigung erhalten. "Der Mutterschutz sei ja vorbei." Das habe ich damals geglaubt. So wie mir, ging es auch allen Frauen, mit denen ich gesprochen habe, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt waren.
Keine von uns hat die Rechtmäßigkeit der Kündigung angezweifelt.
Da mir das Thema sehr am Herzen liegt, schrieb ich eine Petition an den Bundestag, und bat um einen Kündigungsschutz auch nach später (ab der 12. Woche) Fehlgeburt und Totgeburt.
Der Bundestag teilte mir nach Prüfung meiner Petition mit, dass es bereits einen viermonatigen Kündigungsschutz nach Totgeburt gibt.
Ich hatte zwar um ein Jahr Kündigungsschutz gebeten, und der Bundestag hat es abgelehnt. Aber es freut mich trotzdem, dass es wenigsten vier Monate gibt.
Ich möchte, dass es weitererzählt wird, damit Frauen, denen das passiert, den Weg zum Anwalt vagen und ihre Rechte einklagen.
Frauen haben auch nach Fehl- und Totgeburt einen viermonatigen Kündigungsschutz.
Schwangerschaftswochen werden ab der letzten Periode gerechnet. Bei regelmäßigen Zyklen ist die tatsächlich Empfängnis entsprechend circa zwei Wochen später.
Ich habe mit rund hundert Frauen gesprochen. Davon hatten rund 50 mindestens eine Tot- oder späte Fehlgeburtserfahrung. Sie alle haben von ihrer Schwangerschaft zwischen der sechsten und achten Schwangerschaftswoche erfahren.
In den ersten elf Wochen besteht ein hohes Fehlgeburt-Risiko, so genannte Frühaborte. Das Risiko ist extrem hoch. Ich habe immer wieder gelesen, dass Experten davon ausgehen, dass etwas 2/3 aller befruchteten Eizellen in den ersten Wochen absterben.
Da das Risiko so hoch ist, geben viele Frauen ihre Schwangerschaft erst ab der zwölften Woche bekannt.
Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto geringer das Risiko. Solange das Baby unter 500 Gramm wiegt (etwas bis zur 20. / 22. Schwangerschaftswoche) wird von Fehlgeburt gesprochen. Wiegt es 500 oder mehr Gramm, wird von Totgeburt gesprochen.
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass ein Schwangerschaftsabort in der 18. Schwangerschaftswoche genauso hart ist, wie in der 24.
Beide Male habe ich direkt nach Schwangerschaftsabbruch die Kündigung erhalten. "Der Mutterschutz sei ja vorbei." Das habe ich damals geglaubt. So wie mir, ging es auch allen Frauen, mit denen ich gesprochen habe, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt waren.
Keine von uns hat die Rechtmäßigkeit der Kündigung angezweifelt.
Da mir das Thema sehr am Herzen liegt, schrieb ich eine Petition an den Bundestag, und bat um einen Kündigungsschutz auch nach später (ab der 12. Woche) Fehlgeburt und Totgeburt.
Der Bundestag teilte mir nach Prüfung meiner Petition mit, dass es bereits einen viermonatigen Kündigungsschutz nach Totgeburt gibt.
Ich hatte zwar um ein Jahr Kündigungsschutz gebeten, und der Bundestag hat es abgelehnt. Aber es freut mich trotzdem, dass es wenigsten vier Monate gibt.
Ich möchte, dass es weitererzählt wird, damit Frauen, denen das passiert, den Weg zum Anwalt vagen und ihre Rechte einklagen.
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